Konzept
Verwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften
Ausschuss:
Innerhalb der Stockwerkeigentümerschaft wird ein Ausschuss gewählt (Optimal ist eine Person pro Liegenschaft). Die Ausschussperson fungiert als Scharnier zwischen Stockwerkeigentümern und Verwaltung. Somit sind die Kommunikationswege klar definiert und Missverständnisse können für ein Minimum reduziert werden.
Liegenschaftenrundgang:
Im Januar findet jedes Jahr ein Liegenschaftenrundgang statt. Ausschuss und Verwaltung, mit Nicole Stotz-Baer, Architektin HTL, als zusätzliche Expertin, besichtigen die Liegenschaften und prüfen anstehende Investitionen. Anhand von diesen Erkenntnissen und den vorhandenen Zahlen aus den Vorjahren wird ein Budget erstellt.
Budget:
Das Budget wird im Februar jedes Jahres erstellt und an der Versammlung im März von den Eigentümern abgenommen. Anhand der Budgetzahlen und den von Ihnen gelieferten Eigentümerverhältnissen werden wir quartalsweise Rechnung stellen. Die Differenz zwischen Budget und Rechnung wird jeweils im April mit der zweiten Quartalsrechnung dem Eigentümer verrechnet.
Revision:
Die Jahresrechnung wird im Februar von einem Revisor (bevorzugt aus der Eigentümerschaft) kontrolliert und abgenommen.
Eigentümerversammlung:
Die Eigentümerversammlung findet jeweils im März jeden Jahres statt. Hierbei wird die revidierte Rechnung abgenommen, über das mit dem Ausschuss abgesprochene Budget abgestimmt und es werden allfällige weitere Geschäfte besprochen.
Unterhalt der Liegenschaft:
Als ehemaliges Baugeschäft sind wir schon über 20 Jahre auf dem Markt präsent. Über die Jahre haben sich gute Kontakte zu den ortsansässigen Handwerkern entwickelt. Natürlich können wir auch Eigenleistungen von Eigentümern berücksichtigen.
Preis:
Grundlage unserer Dienstleistungen ist das Papier „Allgemeine Bedingungen zum Verwaltungsvertrag für Stockwerkeigentum“.
Als Richtpreis verrechnen wir pro Wohneinheit eine Pauschale von CHF 500.00 pro Jahr und eine Eröffnungspauschale pro Neukunden von CHF 1‘000.00.